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Sascha Erni

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Haltet den Dieb!

Kolumne: Von einem Schriftsteller, der auszog, als Texter zu arbeiten …

Diese Woche hat mich eine E-Mail erreicht, mit folgendem Inhalt:

Hallo Sascha

Ab [Datum] werde ich in einer Firma als Texterin arbeiten, die Websites entwickelt. Nun kam bei einem Gespräch die Frage auf, wem denn nun der Text gehört, den ich schreibe: dem Kunden, mir selber oder der Web-Firma. Wie machst Du das?

Ja, die Sache mit den Rechten … Und da ich oft deswegen angefragt werde (manchmal sogar von potentiellen Kunden! Wow!), widme ich dieser Frage meinen aktuellen Beitrag.

 

Was ist denn so schwer an den Rechten?

 

Eigentlich nichts. Nun ja, dank den Angloamerikanern doch einiges. Aber der Reihe nach.

Wir hier in Deutschland, der Schweiz und Österreich kennen einerseits das Urheberrecht, andererseits Nutzungs- und Verlagsrechte. Das wär’s im Wesentlichen. Der deutschsprachige Raum kennt kein Copyright. Es muß bei Veröffentlichungen NICHT ein © angegeben werden. (Seit geraumer Zeit auch nicht mehr in den USA.) Aber es kann ganz praktisch sein, um den Lesern beizubringen, daß die Texte geschützt sind. Obwohl das eigentlich selbstverständlich ist, zumindest rechtlich gesehen.

Prinzipiell ist es wirklich einfach: Der Urheber hält IMMER das Urheberrecht. Das kann er nicht abtreten, verkaufen, verlieren und so weiter. Das Urheberrecht greift automatisch: Sobald eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wird, hat man als Erschaffer das Urheberrecht. Punkt.

Schöpfungshöhe? Ja. Es sollte schon eine gewisse Arbeit im Text stecken, wenn man dann später auf sein Urheberrecht pochen möchte. Standard-Floskeln wie „Weitere Informationen zu unseren Produkten finden Sie im Download-Bereich“ fallen nicht unters Urheberrecht. Ein guter Claim wie „Hansano – Schneller steif, länger steif“ jedoch schon, auch wenn es nicht einmal ein vollständiger Satz ist. Wobei Claims und Werbesprüche eh recht kompliziert sein können, da sie nach einer Weile zum „öffentlichen Gut“ werden. Soll heißen: Auch wenn Mediamarkt mit „Ich bin doch nicht blöd“ wirbt, können sie kaum einschreiten, wenn zum Beispiel ein Terrarien-Hersteller mit einem ähnlichen Spruch arbeitet. Würde das aber ein anderer Elektromarkt machen, nun ja. Dann hagelt’s Abmahnungen. Werden solche Claims allerdings satirisch eingesetzt, geht’s in Ordnung. Satire darf in unseren Breitengraden noch immer alles. Und das ist auch gut so.

Ihr seht, das Ganze ist doch nicht ganz so einfach. Aber machen wir mal weiter.

Prinzipiell hat der Texter bei entsprechender Schöpfungshöhe das Urheberrecht inne. Er kann bestimmen, was mit dem Text passiert. Arbeitet er für einen Kunden, kann er ihm Nutzungsrechte übertragen. Dasselbe gilt, wenn die Texterin für eine Agentur arbeitet: Sie tritt dann, meistens im Agenturvertrag, mehr oder weniger weitreichende Nutzungsrechte an die Agentur ab. Die dann entsprechend Nutzungsrechte an den Endkunden weitergibt.

Verwirrend? Dann etwas konkreter: Ein freier Texter schreibt Blubber für eine Website. Das steht so im Auftrag: „Textkreation für Kunden-Website“. Der Kunde kann jetzt NICHT einfach denselben Text für eine gedruckte Broschüre verwenden, auch wenn er „für den Text bezahlt hat“. Dazu müßte der Texter ihm die Nutzungsrechte für „Print“ mit einräumen.

Die Abklärung, welche Nutzungsrechte der Kunde für sein Geld bekommt, geschieht oft in der Offert-Phase. Ein vernünftiger Schreiberling wird den Kunden natürlich fragen, was er mit den Texten denn noch so vor hat, und entsprechend seinen Stundensatz oder Projektansatz höher oder tiefer ansetzen. Und genau festhalten, was der Kunde dann mit den Texten so machen darf.

Manche Texter sind da eher etwas, hmm, anal fixiert und schreiben gleich in die eigenen AGB rein, daß z. B. Übersetzungen in andere Sprachen, der Einsatz in Radio und Fernsehen und so weiter untersagt sind. Und daß der Kunde mit einer Abmahnung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags rechnen muß, wenn er sich nicht daran hält.

„Kundenfreundlich“ sieht anders aus. Aber ich kann diese Kollegen schon verstehen … Insbesondere im digitalen Zeitalter liegt das Rechtsbewußtsein vieler Kunden und Konsumenten irgendwo im Keller begraben. So etwa drei Meter tief verscharrt, im Restmüll des Vormieters. Mein Ansatz ist trotzdem ein anderer: Ich halte in der Offerte und Auftragsbestätigung fest, was alles an Nutzungsrechten inbegriffen ist. Nach Absprache mit dem Kunden, natürlich. Meistens räume ich dann doch volle Nutzungsrechte ein. Ich habe einfach keinen Bock darauf, wegen einer unerlaubten Übersetzung ins Französische den Anwalt zu bemühen. Ich habe Besseres zu tun.

Und wie sieht es mit Agenturen aus? Eigentlich gleich. Oft haben Agenturen mit ihren freien Mitarbeitern einen „Freelancer-Rahmenvertrag“. Da steht dann meistens drin: „Der Freelancer tritt sämtliche Nutzungs- und Verlagsrechte an die Agentur ab. Die Abgeltung dieser Rechte ist Teil des vereinbarten Honorars.“ Darauf muß man sich meistens einlassen. Ehrlich gesagt, finde ich das auch in Ordnung – vereinfacht es doch die Arbeit des Texters. Er hat immer seinen mehr oder weniger fixen Stundensatz und kann besser kalkulieren, was übers Jahr reinkommen wird. Und er muß dann nicht einem Endkunden nachrennen, der die Texte entgegen seinen eigenen, an die Agentur übetragenen, Nutzungsrechten einsetzt.

Texter stehen bei dieser Problematik natürlich nicht alleine da. Betroffen sind alle Kreativen da draußen. Zum Beispiel die Photographen: Man läßt sich professionelle Bewerbungsphotos machen und bekommt seine zwanzig Abzüge. Dann scannt man einen Abzug ein und hängt das Bild ins Web. Drei Monate später kommt der Anwalt des Photographs angerannt: „Was macht denn das Werk meines Mandanten im Internet?“ Das kann sehr unangenehm werden. Nicht für den Photographen und auch nicht für den Texter, denn die Gerichte geben ihnen in der Regel recht. Aber der Kunde wird dann wohl sauer sein und Unverständnis zeigen.

Entsprechend wichtig ist es, den potentiellen Kunden auf die Sachlage anzusprechen. Ihn darauf aufmerksam zu machen. Und ihn nicht ins offene Messer rennen zu lassen. Oder will man wirklich den Ruf ab haben, als Texter mit seinem Anwalt liiert zu sein? Ich glaube, nein.


 

Dieser Artikel erschien erstmalig am 12. Dezember 2008 im Forum der Schreibszene Schweiz. Sie können im Forum einen Kommentar hinterlassen.

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